Fragen & Antworten

Hier finden Sie einige Antworten auf häufige Fragen unserer Patientinnen und Patienten. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

  • Corona Schutzmaßnahmen

    Seit 8. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen. Wir möchten Sie dennoch darum bitten, bei Infektionskrankheiten einen Mundschutz zu tragen und das Praxispersonal zu informieren.

  • Ich soll "nüchtern" in die Praxis kommen. Was bedeutet das?

    Wenn Sie nüchtern erscheinen sollen, heißt das, dass Sie von Mitternacht bis zum Zeitpunkt der Untersuchung kein Essen und keine Getränke zu sich nehmen dürfen. Ein Schluck klares Wasser zum Zähneputzen ist aber natürlich erlaubt.

  • Wie oft kann ich zum gesetzlichen Check-up 35+ kommen?

    Der Check-up 35+ sowie das Hautkrebsscreening finden alle drei Jahre statt. In der Regel reicht dieser Zeitraum aus. Sollten zwischen den Check-up Beschwerden auftreten, melden Sie sich bitte umgehend in der Praxis. Wir werden dann selbstverständlich, die erforderliche Diagnostik durchführen.

  • Darf ich vor einem Check-up meine Medikamente einnehmen?

    Nehmen Sie bitte wie gewohnt alle ihre Medikamente am Morgen vor dem Check-up, es sei denn wir hätten etwas anderes mit Ihnen vereinbart.

    Ausnahme: Zur Untersuchung der Schilddrüse lassen Sie bitte am Morgen Ihre Schilddrüsentablette weg!

  • Wie erfahre ich die Ergebnisse einer Untersuchung?

    Sie können sowohl mich als auch meine Kollegen gerne vor Beginn als auch am Ende der Sprechstunde täglich telefonisch in der Praxis erreichen. Sollten wir einmal zeitlich verhindert sein, Ihr Gespräch anzunehmen, rufen wir Sie so schnell wie möglich zurück.

  • Brauche ich für den Besuch beim Facharzt immer eine Überweisung?

    Auch wenn die Praxisgebühr inzwischen wieder abgeschafft wurde: Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen müssen, holen Sie sich bitte auf jeden Fall vorher bei uns eine Überweisung. Nur so kann ich als Ihre persönliche Lotsin im Gesundheitssystem die Fäden in der Hand behalten. Ohne Überweisung erhalten ich keinen Befundbericht von Ihren Fachärzten. Außerdem gibt es sehr aufwendige Untersuchungen, wie zum Beispiel die nuklearmedizinische Untersuchung der Schilddrüse oder aber alle radiologischen Untersuchungen, die ohne Überweisung von den Kollegen nicht durchgeführt wird.

  • Muss ich für ein Hautkrebsscreening zum Hautarzt?

    Nein, Sie können das Screening ganz bequem in unserer Praxis durchführen lassen. Meine Praxis gehört zu den von den Krankenkassen zugelassenen Praxen, in denen das Screening durchgeführt wird.