Fragen & Antworten

Hier finden Sie einige Antworten auf häufige Fragen unserer Patientinnen und Patienten. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

  • Welche Verhaltensregeln gelten in der Arztpraxis bei “Coronaverdacht” (SARS-CoV-2-Infektion, COVID-19)?

    Bitte betreten Sie unsere Praxis nur mit Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sich sofort die Hände. Bitte halten Sie außerdem nach Möglichkeit einen Personenabstand von mind. 1,5 m ein.

    Sofern Sie befürchten, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, kommen Sie bitte nicht sofort in die Praxis, sondern rufen uns zunächst an.

  • Wann sollte ich mich auf Corona testen lassen?

    Ein „Coronavirus“-Test sollte durchgeführt werden, wenn

    • Sie Zeichen einer Atemwegsinfektion haben (Husten, Atembeschwerden, Halsschmerzen, Fieber)
    • Sie während der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten.
    • Sie über die Corona-Warn-App als Kontaktperson identifiziert wurden.
    • Sie sich während der letzten 14 Tage außerhalb Deutschlands in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
  • Wer übernimmt die Kosten für einen Corona-Test?

    Die Kosten von PCR-Tests werden grundsätzlich übernommen, wenn ein Arzt/eine Ärztin oder das Gesundheitsamt einen Test befürworten.

    Die Antigen-Schnelltests sind ab dem 11.10.2021 kostenpflichtig. Gegen Barzahlung von 10,00 € bieten wir den Schnelltest mit ärztlicher Bescheinigung auch weiterhin an.

  • Wo kann ich mich in Bonn auf Corona testen lassen?

    Mit dem Impfangebot für alle gibt es neue Regeln für den Antigen-Schnelltest (Bürgertest) – das kostenlose Testangebot endet ab dem 11.10.2021. Die Stadt Bonn hat ein Diagnostikzentrum für Corona eingerichtet, das täglich von 8 bis 16 Uhr Tests durchführt. Bitte beachten Sie, dass für den Zugang eine ärztliche Überweisung erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich vor dem Besuch des Testzentrums telefonisch an uns. Wir informieren Sie über das weitere Verfahren.

  • Wo finde ich offizielle Informationen zum Coronavirus?

    Täglich aktualisierte Fragen und Antworten zum Coronavirus finden Sie auf der Website der Bundezentrale für Gesundheitliche Aufklärung: infektionsschutz.de Für telefonische Informationen ist eine Hotline geschaltet:

    Amtliche Hotline Coronavirus: 116 117 oder www.116117.de

    Wir empfehlen, sich nur aus diesen offiziellen Quellen zu informieren. Gerüchten und Meldungen in Social Media sollten Sie mit gesundem Misstrauen begegnen.

  • Ich soll "nüchtern" in die Praxis kommen. Was bedeutet das?

    Wenn Sie nüchtern erscheinen sollen, heißt das, dass Sie von Mitternacht bis zum Zeitpunkt der Untersuchung kein Essen und keine Getränke zu sich nehmen dürfen. Ein Schluck klares Wasser zum Zähneputzen ist aber natürlich erlaubt.

  • Wie oft kann ich zum gesetzlichen Check-up 35+ kommen?

    Der Check-up 35+ sowie das Hautkrebsscreening finden alle drei Jahre statt. In der Regel reicht dieser Zeitraum aus. Sollten zwischen den Check-up Beschwerden auftreten, melden Sie sich bitte umgehend in der Praxis. Wir werden dann selbstverständlich, die erforderliche Diagnostik durchführen.

  • Darf ich vor einem Check-up meine Medikamente einnehmen?

    Nehmen Sie bitte wie gewohnt alle ihre Medikamente am Morgen vor dem Check-up, es sei denn wir hätten etwas anderes mit Ihnen vereinbart.

    Ausnahme: Zur Untersuchung der Schilddrüse lassen Sie bitte am Morgen Ihre Schilddrüsentablette weg!

  • Wie erfahre ich die Ergebnisse einer Untersuchung?

    Sie können sowohl mich als auch meine Kollegen gerne vor Beginn als auch am Ende der Sprechstunde täglich telefonisch in der Praxis erreichen. Sollten wir einmal zeitlich verhindert sein, Ihr Gespräch anzunehmen, rufen wir Sie so schnell wie möglich zurück.

  • Brauche ich für den Besuch beim Facharzt immer eine Überweisung?

    Auch wenn die Praxisgebühr inzwischen wieder abgeschafft wurde: Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen müssen, holen Sie sich bitte auf jeden Fall vorher bei uns eine Überweisung. Nur so kann ich als Ihre persönliche Lotsin im Gesundheitssystem die Fäden in der Hand behalten. Ohne Überweisung erhalten ich keinen Befundbericht von Ihren Fachärzten. Außerdem gibt es sehr aufwendige Untersuchungen, wie zum Beispiel die nuklearmedizinische Untersuchung der Schilddrüse oder aber alle radiologischen Untersuchungen, die ohne Überweisung von den Kollegen nicht durchgeführt wird.

  • Muss ich für ein Hautkrebsscreening zum Hautarzt?

    Nein, Sie können das Screening ganz bequem in unserer Praxis durchführen lassen. Meine Praxis gehört zu den von den Krankenkassen zugelassenen Praxen, in denen das Screening durchgeführt wird.