Elektronische Gesundheitskarte

Unsere Praxis speichert Ihre Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Seit 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte der alleinige Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Anspruch zu nehmen. Jede/-r gesetzlich Versicherte verfügt über die Karte.

Besonders interessant für Versicherte ist die Speicherung der Notfalldaten auf der Karte, die unsere Praxis anbietet: Auf Wunsch hinterlegen wir auf Ihrer Karte wichtige Informationen zum Beispiel über chronische Erkrankungen oder Arzneimittelunverträglichkeiten, die sogenannten Notfalldaten. In einer Notfallsituation können diese von den behandelnden Ärzten abgerufen und berücksichtigt werden.

Mehr über die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.